Informationen zum Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht ist ein sogenanntes Verwandtenerbrecht für die Hinterbliebenen des Erblassers. War der Erblasser verheiratet oder lebte in eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaft, sieht das Gesetz in Ergänzung der an die Verwandtschaft anknüpfenden Erbfolge auch für den Ehegatten/Lebenspartner Erbrechte vor.

In welchem Umfang der Einzelne zum (Mit-)Erben berufen ist, hängt dann von der jeweiligen Familiensituation ab. Das Gesetz wird den praktischen Bedürfnissen einer optimalen Nachfolge häufig nicht gerecht. Als typisches Beispiel sei hier der nichteheliche Lebensgefährte genannt, der in diesem Zusammenhang keinerlei gesetzliche Erbansprüche besitzt.

In den meisten Fällen besteht daher das dringende Erfordernis, die gesetzliche Erbfolge durch ein professionell gestaltetes Testament oder einen Erbvertrag auf die eigenen Wünsche anzupassen. Dabei können Zwecke wie die Absicherung des Partners und die Optimierung von steuerlichen Folgen regelmäßig deutlich besser erreicht werden. Nicht zuletzt kann das Entstehen der in der späteren Auseinandersetzung häufig problematischen Erbengemeinschaften vermieden oder aber über eine angeordnete Testamentsvollstreckung eine planvolle Vermögensnachfolge gestaltet werden.

Wir sind sowohl im Bereich der Vorsorgeplanung bei der Testamentsgestaltung und der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen als auch nach Eintritt eines Erbfalls zur Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen und als Testamentsvollstrecker tätig. Ein besonderer Tätigkeitsbereich liegt dabei in der umfassenden Betreuung von Familienunternehmen. Nach unserer Erfahrung wird gerade dort oft erst sehr spät an die letztlich erforderlichen Regelungen für eine Weitergabe des eigenen Lebenswerks gedacht.

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