Informationen zur WebAkte

WebAkte – Der kostenlose Extra-Service für unsere Mandanten

Ihr persönlicher „Online-Aktenschrank“ – Mit der WebAkte bieten wir Ihnen als Mandant rund um die Uhr direkten Zugriff auf Ihre Akten. Auf Neuerungen in Ihren Akten werden Sie sofort automatisch hingewiesen. So sind Sie über den Sachstand Ihres Anliegens immer und überall aktuell informiert. Sie genießen enorme Informations- und Zeitvorteile.

So einfach geht’s – Alles, was Sie für den Zugriff auf Ihre WebAkte benötigen, ist ein Internetzugang. Ihre persönlichen Zugangsdaten senden wir Ihnen per E-Mail zu.

Die Vorteile der WebAkte im Überblick:

  • schneller und rund um die Uhr sind Sie informiert

Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Akte nehmen, unabhängig von den Öffnungszeiten unserer Kanzlei. Einfach per Mausklick steht es Ihnen frei, auch Ihre Antworten, Fragen oder Dokumente in Ihrer WebAkte einzustellen.

  • perfekte Aktenübersicht von überall

Übersichtlich erhalten Sie alle Ihre Akten und den dazugehörigen Schriftverkehr vollständig und sortiert bereitgestellt. Sie können auch zu späteren Zeiten in Ruhe Einsicht in den Schriftverkehr nehmen, sich diesen ausdrucken oder archivieren. Damit Sie auch unterwegs informiert sind, ist für Sie die WebAkte auch allen mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones optisch angepasst; dazu müssen Sie sich nicht einmal eine App herunterladen.

  • Sicherheit hat höchste Priorität für Sie

Das umfangreiche Sicherheitspaket, das hinter der WebAkte steht, schützt Ihre Daten vor unberechtigten Zugriffen. Eine permanente SSL-Verschlüsselung bei der Datenübertragung, zentrale Virus- und Firewall-Anlagen, die jede Nachricht automatisch auf Viren scannen, zertifizierter Hochsicherheitsserver, automatische Passwortgenerierung und strengste Beachtung der Datenschutzrichtlinien garantieren höchste Sicherheitsstandards. Weitere Informationen finden Sie hier:

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Einfache Bedienung – Auch wenn Sie keine Erfahrung im Umgang mit Internet-Dienstleistungen haben sollten: Die WebAkte ist so aufgebaut, dass sie einfach und unkompliziert zu nutzen ist. Wenn trotzdem Fragen auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Informationen zum Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht ist ein sogenanntes Verwandtenerbrecht für die Hinterbliebenen des Erblassers. War der Erblasser verheiratet oder lebte in eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaft, sieht das Gesetz in Ergänzung der an die Verwandtschaft anknüpfenden Erbfolge auch für den Ehegatten/Lebenspartner Erbrechte vor.

In welchem Umfang der Einzelne zum (Mit-)Erben berufen ist, hängt dann von der jeweiligen Familiensituation ab. Das Gesetz wird den praktischen Bedürfnissen einer optimalen Nachfolge häufig nicht gerecht. Als typisches Beispiel sei hier der nichteheliche Lebensgefährte genannt, der in diesem Zusammenhang keinerlei gesetzliche Erbansprüche besitzt.

In den meisten Fällen besteht daher das dringende Erfordernis, die gesetzliche Erbfolge durch ein professionell gestaltetes Testament oder einen Erbvertrag auf die eigenen Wünsche anzupassen. Dabei können Zwecke wie die Absicherung des Partners und die Optimierung von steuerlichen Folgen regelmäßig deutlich besser erreicht werden. Nicht zuletzt kann das Entstehen der in der späteren Auseinandersetzung häufig problematischen Erbengemeinschaften vermieden oder aber über eine angeordnete Testamentsvollstreckung eine planvolle Vermögensnachfolge gestaltet werden.

Wir sind sowohl im Bereich der Vorsorgeplanung bei der Testamentsgestaltung und der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen als auch nach Eintritt eines Erbfalls zur Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen und als Testamentsvollstrecker tätig. Ein besonderer Tätigkeitsbereich liegt dabei in der umfassenden Betreuung von Familienunternehmen. Nach unserer Erfahrung wird gerade dort oft erst sehr spät an die letztlich erforderlichen Regelungen für eine Weitergabe des eigenen Lebenswerks gedacht.